2.3.3. Betreffend die Zahlungsfähigkeit des Beklagten, welcher gemäss Eintrag im Handelsregister des Kantons Aargau mit seiner Einzelunternehmung "C._____" Holzbauarbeiten aller Art, insbesondere Zimmerei- und Schreinereiarbeiten, erbringt, ist zunächst festzuhalten, dass er keinen Betrei- -6-