Von wesentlicher Bedeutung sind zudem Bankkontoauszüge oder weitere Unterlagen, die geeignet sind, kurzfristig abrufbare Guthaben/Vermögenswerte nachzuweisen, sowie Unterlagen über die Einnahmen und Ausgaben bzw. Kosten. Bei Privatpersonen sind dies Steuererklärungen und -einschätzungen sowie Belege über Lebenshaltungskosten, bei Unternehmungen Jahres- und Zwischenabschlüsse sowie aktuelle Debitoren- und Kreditorenlisten mit Belegen (PETER DIGGEL- MANN/THOMAS ENGLER, in: Kurzkommentar SchKG, 3. Aufl. 2025, N. 15b zu Art. 174 SchKG).