2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. September 2025 (Postaufgabe am 9. September 2025) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 3. Juni 2025 dem Beklagten am 27. Juni 2025 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am 23. Oktober 2025: " 1. Über B._____, […] wird mit Wirkung ab 23. Oktober 2025, 08:35 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.