Ein A-Welle-Abonnement für 4 Zonen (Basis: Jahresabonnement) schlägt mit monatlich (gerundet) Fr. 124.00 zu Buche (vgl. https://meinabo.aargauverkehr.ch/home/ [Fr. 1'485.00 : 12]). Zusätzlich sind Fr. 15.00 monatlich für ein Fahrrad (vgl. WUFFLI/FUHRER, a.a.O., Rz. 321) zu berücksichtigen, d.h. insgesamt Fr. 139.00 pro Monat. Soweit der Kläger erstmals mit Beschwerde einen Betrag von Fr. 95.00 für die Nutzung des Autos zur Ausübung des Besuchsrechts geltend macht, ist darauf infolge des Novenverbots (vgl. E. 1 oben) nicht näher einzugehen. Bereits in erster Instanz hat der Beklagte sodann zwar vorgebracht, er benötige das Auto, um die Tochter abzuholen (act. 30).