4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten." -4- 3.3. Mit Eingabe vom 25. Februar 2025 beantragte der Beklagte die Abweisung des Antrags der Klägerin um Leistung eines Prozesskostenvorschusses für das Beschwerdeverfahren unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Obergericht zieht in Erwägung: