' 1. Der Antrag der Gesuchstellerin betreffend Prozesskostenvorschuss wird abgewiesen. 2. Der Gesuchstellerin wird für die Verfahren SF.2024.57 und VF.2024.12 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und lic. iur. Rebecca Leiser-Schneider, Rechtsanwältin, zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin ernannt. 3. Dem Gesuchsgegner wird für die Verfahren SF.2024.57 und VF.2024.12 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und MLaw Raffael Sommerhalder-Hegglin, Rechtsanwältin, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt.'