2. 2.1. Die Beklagte macht in Rz. 8 ihrer Beschwerde geltend, sie habe die Konkursforderung samt Zinsen und Kosten in der Höhe von total Fr. 4'925.25 am 9. Oktober 2025 an die Klägerin überwiesen. Daraufhin sei diese Betreibung bereits aus dem Betreibungsregister gelöscht worden. Sie sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Klägerin oder das Betreibungsamt dies dem Konkursgericht mitteilen würden. Deshalb sei sie nicht zur Konkursverhandlung erschienen, um Quittungen vorzulegen.