" 1. Die Eröffnung des Konkurses über die Beschwerdeführerin vom 14.10.2025 (Geschäftsnummer SG.2025.243/em) durch das Bezirksgericht Zofingen sei mit sofortiger Wirkung aufzuheben und es sei die Beschwerdeführerin in die Verfügung über ihre Aktiven wiedereinzusetzen. 2. Der Beschwerde sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu gewähren unter Mitteilung an das zuständige Konkursamt und das Handelsregisteramt Aargau und es seien die Sicherungsmassnahmen des Konkursamtes aufzuheben."