1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 14. Mai 2025 für eine Forderung von Fr. 877.00 nebst 5 % Zins seit 9. Mai 2025 (Forderungsgrund: "Ausstehende Sozialversicherungsforderung, 07.02.2025 Akontorechnung [2.2025] 902.00, 08.05.2025 Verzugszins 01.03.2025 - 08.05.2025 8.25, Total 910.25") sowie Fr. 33.25 ohne Zins. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 17. Mai 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 24. Juni 2025 wurde der Beklagten am 30. Juni 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte am 1. September 2025 beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren.