Da voraussichtlich keine Aktiven vorhanden sein würden, die – nach Abzug der Kosten des Konkursverfahrens (Art. 262 SchKG) – die Forderungen der Gläubiger auch nur teilweise decken würden (in der Schuldnerinformation des Betreibungsamts Lenzburg Seetal vom 4. August 2025 sind insgesamt 61 offene Verlustscheine über total Fr. 262'257.70 und 13 offene Betreibungen im Betrag von total Fr. 127'301.75 verzeichnet), ist davon auszugehen, dass am Ende eines Konkursverfahrens nichts zu verteilen wäre, sondern sämtlichen Gläubigern für ihre Konkursforderungen lediglich ein Konkursverlustschein ausgestellt würde (Art. 265 Abs. 1 SchKG).