Sein Privatkonto bei der UBS wies am 30. September 2025 einen negativen Saldo von Fr. 739.48 auf. Weder vor Vorinstanz noch im Beschwerdeverfahren reichte er Belege über weitere Bankkontoguthaben ein. Ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen er auf sein Guthaben von Fr. 9'651.57 auf dem internen Stornokonto bei seiner Arbeitgeberin zugreifen könnte, legte er in der Beschwerde nicht dar und geht aus der Bestätigung seiner Arbeitgeberin vom 17. Oktober 2025 nicht hervor.