3.2. Dem als Versicherungsvermittler tätigen Gesuchsteller wurde gemäss der bei der Vorinstanz eingereichten Lohnabrechnung seiner Arbeitgeberin B._____ AG im Juli 2025 ein Nettolohn von Fr. 4'681.85 ausbezahlt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich um eine Provisionsbevorschussung handelte. Gemäss Lohnausweis 2024 betrug das jährliche Nettoeinkommen des Gesuchstellers Fr. 66'472.00, mithin durchschnittlich Fr. 5'539.35 pro Monat. Ausweislich der Akten verfügt der Gesuchsteller über keinerlei Vermögen. Sein Privatkonto bei der UBS wies am 30. September 2025 einen negativen Saldo von Fr. 739.48 auf.