2. März 2022, ausmachend total Fr. 2'600.00 bis 30. Juni 2024 zu bezahlen. Zudem verpflichtete er sich zusätzlich weiterhin bis zum 30. Juni 2024 zur Bezahlung der indirekten Pflichtamortisation (Fr. 500.00) auf sein 3. Säule-Konto sowie seine Lebensversicherung bzw. ab Übertragung auf das zu Gunsten der Klägerin lautende Vorsorgekonto (Ziffer 3.5.1 der Scheidungsvereinbarung). Ab dem 1. Juli 2024 wurde der Beklagte verpflichtet, monatlich vorschüssig Fr. 1'200.00 pro Kind zzgl. allfällig bezogene Kinder- und Ausbildungszulagen zu bezahlen (Ziffer 3.5.2 der Scheidungsvereinbarung).