Die indirekte Amortisation im Umfang von Fr. 60'000.00 mit den 3a-Konten des Beklagten habe geltendem Recht widersprochen und von der Lebensversicherung nicht umgesetzt werden können. Der Klägerin sei die ganze Summe der Lebensversicherung von Fr. 69'546.13 ausbezahlt worden. Den Mehrbetrag habe die Klägerin dem Beklagten nie zurückerstattet. Er habe den Betrag von Fr. 9'546.13 daher mit seinen Alimenten vom Jahr 2024 und 2025 verrechnet. Im Scheidungsurteil sei ein zu hohes "virtuelles" Einkommen für den Beklagten und Unterhaltsbeiträge mit grossen Überschussanteilen festgelegt worden. Der -7-