Der Absichtserklärung der Gemeinde R._____ vom 17. April 2024 lasse sich entnehmen, dass die Steuerguthaben ohne gegenseitig unterzeichnete Vereinbarung je hälftig an die Parteien zurückerstattet würden. Welcher Betrag tatsächlich an wen ausbezahlt worden sei, sei nicht erstellt. Der Klägerin sei definitive Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 1'670.25 (Juli 2024) und Fr. 1'000.00 (August 2024) zu erteilen.