" 1. Es sei der Rechtsvorschlag vom 10. September 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vollumfänglich zu beseitigen und der Gesuchstellerin definitive Rechtsöffnung für den Betrag von CHF 5'270.25 zzgl. Zins von 5 % seit 20.08.2024 sowie die Betrei- bungs- und Rechtsöffnungskosten zu erteilen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners." 2.2. Mit Stellungnahme vom 29. November 2024 beantragte der Beklagte Folgendes: " 1. Die Klage sei abzuweisen; 2. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin;