1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 21. August 2024 für eine Forderung von Fr. 5'270.25 nebst Zins von 5 % seit 20. August 2024. Gegen diesen ihm am 10. September 2024 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Am 25. Oktober 2024 stellte die Klägerin bei der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg die folgenden Anträge: