Zusammen mit ihrem Rechtsöffnungsbegehren, in welchem sie als Forderung (u.a.) Kaufvertrag, Fr. 70.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 14. September 2022 angab, reichte die Klägerin als Rechtsöffnungstitel das mit "Orientierung der Privatklägerschaft über den Verfahrensabschluss" betitelte Schreiben der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 17. Mai 2024 ein. Diesem ist zu entnehmen, dass die Jugendanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Beklagte mit Strafbefehl vom 15. Mai 2024 abgeschlossen hat. Die Beklagte -5-