" (1) Apple AirPods 3 via Facebook Market gekauft. Den Betrag von CHF 70.00 via TWINT überwiesen aber die Ware nie geliefert. Trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme via Telefon, Chat, und Briefen weder Geld noch Ware erhalten. (2) Kosten & Porto für Briefe, Anzeige, etc. zur Geld-Abwicklung (3) Kosten Rückweisung Betreibungsamt Q._____" Der Zahlungsbefehl wurde der Beklagten am 8. November 2024 zugestellt. Diese erhob gleichentags dagegen Rechtsvorschlag.