3. 3.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 10. Oktober 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte die Aufhebung des Konkursdekrets sowie die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. 3.2. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau erteilte der Beschwerde mit Verfügung vom 23. Oktober 2025 die aufschiebende Wirkung. 3.3. Die Klägerin reichte innert Frist keine Beschwerdeantwort ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: