2. 2.1. Die Klägerin stellte am 24. Juli 2025 beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 18. September 2025 wie folgt: " 1. Über A._____GmbH, […], wird mit Wirkung ab 18.09.2025, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Die Gesuchstellerin haftet als Gläubigerin gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.