In zwei Betreibungen vom 15. Juni 2022 und vom 23. April 2025 im Umfang von total Fr. 13'911.15 hat die Beklagte Rechtsvorschlag erhoben. Am 14. August 2025 und am 22. September 2025 wurden gegen sie beim Betreibungsamt Q._____ zwei weitere Betreibungen über gesamthaft Fr. 1'278.68 eingeleitet, die bislang weder durch Rechtsvorschlag gestoppt noch erledigt sind. Hingegen sind beim Betreibungsamt Q._____ keine nicht getilgten Pfändungsverlustscheine und keine anderweitigen Konkurseröffnungen verzeichnet.