rechnung bzw. Bilanz sei zu entnehmen, dass die Beklagte 2024 einen Gewinn von Fr. 14'781.86 erwirtschaftet habe. Gemäss Zwischenbilanz 2025 habe bis Ende Juli ein Gewinn von Fr. 13'339.30 erzielt werden können. Gemäss der entsprechenden Erfolgsrechnung seien Dienstleistungserlöse in der Höhe von Fr. 41'688.83 erwirtschaftet worden. Zudem beliefen sich die kurzfristig verfügbaren Mittel auf Fr. 19'188.93. Das hohe Auftragsvolumen werde sodann durch den Kontoauszug der Beklagten belegt. Aufgrund aussergewöhnlicher Umstände habe die Beklagte kurzzeitig die Übersicht über die bezahlten und noch offenen Rechnungen verloren. Sie sei jedoch nie zahlungsunfähig gewesen;