2.3.3. Die Beklagte betreibt mit ihrem Einzelunternehmen gemäss Eintrag im Handelsregister des Kantons Aargau ein Nagelstudio, in welchem sie Nageldesign, Kosmetik, Schönheits- und Stilberatung anbietet sowie mit Schmuck und Fashion handelt. In der Beschwerde führt sie im Wesentlichen aus, sie habe bereits heute zahlreiche gebuchte Termine für diverse Dienstleistungen. Basierend auf den aktuell gebuchten Terminen ergäben sich erwartete Einnahmen in der Höhe von Fr. 39'831.00. Es liege ausserdem in der Natur der Tätigkeit in der Kosmetikbranche, dass viele Kundinnen ihre Termine erst wenige Tage vorher bzw. gar am selben Tag buchten.