2.3. Mit Vorladung vom 2. September 2025 setzte die Vorinstanz die Konkursverhandlung auf den 1. Oktober 2025, 10:30 Uhr, an (vorinstanzliche Akten act. 16 ff.). Der Beklagte legte zum Nachweis der Tilgung der Konkursforderung samt Zinsen und Kosten bis zum Verhandlungstermin ein am 1. Oktober 2025, 09:24 Uhr, erstelltes Dokument "Zahlungsdetails / Kontoinhaber: A._____" aus dem E-Banking der Aargauischen Kantonalbank betreffend eine Überweisung von Fr. 770.05 vom Konto […] des Beklagten auf das Konto der Klägerin bei der Postfinance AG mit Ausführungsdatum 1. Oktober 2025 ins Recht. Unter "Erweiterte Zahlungsoptionen" wurde zwar der Status "Verbucht" vermerkt.