2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. Mai 2025 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 10. April 2025 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am 1. Oktober 2025: " 1. Über A._____, […] wird mit Wirkung ab 1. Oktober 2025, 10:30 Uhr, der Konkurs eröffnet.