Nach Zustellung dieses Nachweises wird das gerichtliche Verbot durch das Gericht im Amtsblatt publiziert. Bis zur Leistung des Vorschusses bleibt das Verfahren eingestellt. […]" 1.3. Am 4. Juli 2025 wurde das gerichtliche Verbot im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert. 1.4. Mit Eingabe vom 4. August 2025 erhoben B._____, C._____, D._____, E._____, F._____, G._____ und H._____ fristgerecht Einsprache gegen das Verbot. -3- 2. Mit Entscheid vom 26. September 2025 erkannte der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Lenzburg: