Unberechtigten wird hiermit gerichtlich verboten, die Grundstücke […], Grundstück aaa, zu betreten, zu befahren oder darauf zu parkieren. Widerhandlungen werden auf Antrag mit Busse bis zu CHF 2'000.00 bestraft (Art. 258 Abs. 1 ZPO). Das Verbot ist bis zum 31.12.2044 befristet. Der Gerichtspräsident: D. Aeschbach […] Nach dem Aufstellen der Verbotstafel hat die Gesuchstellerin dem Gericht die Bekanntmachung des Verbotstextes und deren Zeitpunkt durch Fotografien (auf welchen der Standort inkl. die aufgestellte Tafel mit Text ersichtlich ist) nachzuweisen.