In den Akten fehlen sodann Belege über die ihr tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel wie Debitoren- und Kreditorenlisten. Überdies lässt sich die Richtigkeit ihrer Umsätze nicht überprüfen. Namentlich fehlen amtlich geprüfte Dokumente wie eine definitive Steuerveranlagung, die die Richtigkeit der gemachten Angaben verifizieren lässt. Ohne Kenntnis des regelmässig anfallenden Aufwands und Ertrags ist es nicht möglich zu beurteilen, ob der Beklagten aktuell und in den nächsten Monaten genügend liquide Mittel zur Tilgung allfälliger weiterer nicht in Betreibung gesetzter Schulden zur Verfügung stehen werden.