1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 5. April 2024 für eine Forderung von Fr. 3'300.00 nebst 5 % Zins seit 4. April 2024 (Forderungsgrund: ausstehende Sozialversicherungsforderung, Akontorechnung Pensionskasse September 2023), Fr. 60.00 Forderung ohne Zins, Fr. 49.05 Verzugszins 17. Dezember 2023 bis 3. April 2024 und Fr. 50.00 Betreibungsgebühr. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 27. Mai 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 26. Juni 2024 wurde der Beklagten am 23. Oktober 2024 zugestellt.