Bei den weiteren Ausführungen des Klägers, wonach ihn die vorinstanzliche Richterin aufgrund seiner […]-Diagnose und seiner Stellung als Vater systematisch diskriminiert habe, handelt es sich lediglich um unsubstantiierte pauschale Vorwürfe, welche keinerlei Stütze in den Akten finden. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich vielmehr, dass keinerlei Verletzungen von Richterpflichten durch die vorinstanzliche Richterin ersichtlich sind.