Die Besuche und gemeinsamen Ferien haben weiterhin einstweilen bis Ende 2025 in Anwesenheit und Begleitung eines Grosselternteils -3- väterlicherseits stattzufinden. Sollten danach weiterhin begleitete Kontakte notwendig sein, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Die konkrete Ferienplanung und die Umsetzungsmodalitäten erfolgen nach Vorgabe der Beiständin, wobei die Ferien jeweils 6 Monate im Voraus abzusprechen sind. Ein weitergehendes Besuchs- oder Ferienrecht nach Absprache der Eltern bleibt ausdrücklich vorbehalten."