Ab April 2026 ist der Vater berechtigt und verpflichtet, auch D._____ jedes zweite Wochenende von Freitag 19.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr zu sich auf Besuch zu nehmen. Ein weitergehendes Besuchs- oder Ferienrecht nach Absprache der Eltern bleibt ausdrücklich vorbehalten." 2.2. Am 14. Januar 2025 schrieb das Gerichtspräsidium Q._____ als Kindesund Erwachsenenschutzbehörde ein vom Kläger eingeleitetes Verfahren um Abänderung des mit Entscheid vom 2. November 2023 festgehaltenen Besuchs- und Ferienrechts […]) infolge Klagerückzug als gegenstandslos von der Kontrolle ab.