3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers." 2.3. Der Beklagte nahm mit Eingabe vom 26. November 2025 zur Beschwerdeantwort und dem Antrag um Leistung eines Prozesskostenvorschusses der Klägerin Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: