1.4. Gegen den ihm am 9. Oktober 2024 zugestellten Entscheid SF.2024.16 vom 27. August 2024 des Gerichtspräsidiums Q._____ erhob der Beklagte mit Eingabe vom 21. Oktober 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung mit den Anträgen: " 1. In Gutheissung der Berufung seien die Ziffern 3, 4 und 6 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Q._____, Familiengerichtspräsidium, vom 27. August 2024 aufzuheben und durch folgende Bestimmungen zu ersetzen: '3. [C._____, D._____ und E._____] werden für die Dauer der Trennung der Obhut des Gesuchsgegners/Beklagten unterstellt. 4. [Besuchsrecht] […]