2. Sollte der Gesuchsgegner sich weigern, die Kinder herauszugeben, sei die Kantonspolizei umgehend anzuweisen, die Kinder C._____, D._____ und E._____ umgehend beim Vater abzuholen und der Mutter zu übergeben. 3. Antragsziffer 1 und 2 seien superprovisorisch und ohne Anhörung der Gegenseite anzuordnen. 4. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von Fr. 2'334.95 zu bezahlen. Eventualiter sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Schreibende als deren unentgeltliche Rechtsvertretung einzusetzen.