3.3. Mit freiwilliger Vernehmlassung vom 3. November 2025 stellte der Beklagte nachfolgende Rechtsbegehren: -4- " 1. Zahlung des Betrags von 7'980.CHF als Schadensersatz für die zwei Monate ohne Kühlschrank (3'840.CHF), die Zeit ohne Keller (4'140.CHF), freiwilliges Ausschalten der Heizkörper (immer noch), nicht funktionierende Herdplatten (immer noch nicht funktionierend) und Schimmel im Haus (immer noch vorhanden) -15% monatliche Mietminderung ab Januar 2018, da Herr B._____ bereits bei meinem Einzug über die Schäden in der Wohnung informiert war.