1.2. Mit Schreiben vom 20. Mai 2025 mahnte der Kläger den Beklagten für die ausstehenden Nebenkosten des Monats Oktober 2022 sowie Miet- und Nebenkosten der Monate November 2022, November 2023, Juni 2024, November 2024 und Januar 2025 in Höhe von Fr. 5'920.00, setzte ihm eine Zahlungsfrist von 30 Tagen zur Begleichung der Ausstände und drohte ihm gleichzeitig an, bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis zu kündigen. 1.3. Der Kläger sprach gegenüber dem Beklagten mit amtlichem Formular vom 25. Juni 2025 per 31. Juli 2025 die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs aus.