Ausserdem verurkundete sie den Zahlungsbefehl Nr. bbb des Betreibungsamts Lenzburg Seetal vom 10. Februar 2025 für eine Forderung von Fr. 210'000.00 sowie Gerichtskosten und Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 4'412.00 aufgrund eines Urteils des Gerichts der Provinz Pattaya (Thailand) vom 31. Januar 2023 (GB 4). Aus diesen Urkunden geht der Stand des (gesamten) Vermögens der Gesuchstellerin im für die Beurteilung der Mittellosigkeit massgeblichen Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (15. April 2025) nicht genügend -6-