ZPO). 3.2.3. Die Gesuchstellerin erklärte in ihrem Gesuch vom 15. April 2025, sie verfüge nicht mehr über eigenes Vermögen, sie sei jüngst wegen der Liegenschaft in Thailand für Fr. 210'000.00 nebst Zins betrieben worden (Akten SF.2025.42, act. 4). Als Beweismittel reichte sie einen Auszug betreffend das Privatkonto aaa bei der Aargauischen Kantonalbank für die Zeit vom 1. bis 30. September 2024 zu den Akten, gemäss welchem der Saldo am 30. September 2024 Fr. 656.49 betrug (GB 3).