1. 1.1. Der Kläger betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ vom 23. April 2025 für eine Forderung von Fr. 726.00 nebst Zins zu 3.5 % seit 23. April 2025 (Forderungsgrund: Staatssteuer 2023, Steuerrechnung vom 14. November 2024), Fr. 110.00 Kosten/gesetzliche Gebühren sowie Fr. 10.00 Verzugszins bis 22. April 2025. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 5. Mai 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 4. Juni 2025 wurde der Beklagten am 10. Juni 2025 zugestellt. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 24. Juli 2025 (Postaufgabe: 25. Juli 2025) stellte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren.