3. 3.1. Mit Gesuch vom 8. April 2025 ersuchte die Klägerin beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Muri um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für die mit den Betreibungen Nr. xxx und Nr. yyy des Betreibungsamts Q._____ in Betreibung gesetzten Forderungen sowie für die jeweiligen Betreibungskosten, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten. 3.2. Mit Eingabe vom 17. April 2025 (Postaufgabe) reichte der Beklagte eine Stellungnahme ein, worin er sinngemäss die kostenfällige Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs beantragte.