2.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Zinsen und Kosten auf Fr. 1'989.75 (act. 15 f.). Die Beklagte hat mit Bankbeleg datiert vom 23. September 2025 (Beschwerdebeilage) nachgewiesen, dass sie mit Valutadatum vom 18. September 2025 (und damit nach der Konkurseröffnung) eine Zahlung von Fr. 1'773.33 an die Klägerin geleistet hat. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlung die Konkursforderung betrifft, zumal der Betrag mit demjenigen im Konkursbegehren der Klägerin übereinstimmt. Damit ist aber nicht nachgewiesen, dass der gemäss Vorladung zur Konkursverhandlung geschuldete Betrag von Fr. 1'989.75 vollständig geleistet wurde.