___ mit Valutadatum vom 22. September 2025 ein (Beschwerdebeilage 5), wonach – innerhalb der Rechtsmittelfrist – ein Betrag von Fr. 606.95 bezahlt worden sei. Die Frage, ob damit die Forderung vollumfänglich bezahlt wurde, kann mit Blick auf die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Beklagten – wie sich nachfolgend zeigen wird – offenbleiben.