2.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Zinsen und Kosten auf Fr. 1'985.10 (act. 10). Der Beklagte macht beschwerdeweise geltend, er habe die Forderung der Kläger bereits beglichen. Zum Nachweis reicht er eine Abrechnung des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 22. September 2025 in der Betreibung Nr. aaa ein (Beschwerdebeilage 5), aus welcher ersichtlich ist, dass sich der Endbetrag per 22. September 2025 auf Fr. 606.95 belief. Weiter reicht er einen Kundenbeleg des Regionalen Betreibungsamts Q._____ mit Valutadatum vom 22. September 2025 ein (Beschwerdebeilage 5), wonach – innerhalb der Rechtsmittelfrist – ein Betrag von Fr. 606.95 bezahlt worden sei.