1. 1.1. Die Kläger betrieben den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 16. April 2025 für eine Forderung von insgesamt Fr. 4'354.85. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 28. April 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Kläger stellten mit Eingabe vom 11. Juli 2025 beim Bezirksgericht Kulm (Eingang beim Bezirksgericht Kulm am 15. Juli 2025) das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 20. Mai 2025 dem Beklagten am 16. Juni 2025 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.