(BB 5), was darauf hinweist, dass ihr Unternehmen wenig Rentabilität aufweist, ansonsten sie wohl das Geschäft nicht aufgegeben würde. Die Beklagte reichte dem Obergericht keine Belege über die ihr zur Verfügung stehenden Mittel (z.B. Bankguthaben, Kreditverträge, Erklärung der Bank, das schuldnerische Unternehmen weiterhin zu stützen), unterzeichnete Debitoren- und Kreditorenlisten, Auftragsbestätigungen, aktuelle Jahresrechnung, unterzeichnete Bilanz, Zwischenbilanz, Status, Steuererklärungen und -einschätzungen ein, welche ein umfassendes Bild über ihre finanzielle Situation zulassen würden.