Betreffend die Konkursandrohung in der Betreibung Nr. ddd der E._____AG, U._____, vom 16. August 2024 in Höhe von Fr. 21'777.65 (BB 16, S. 2) legte die Beklagte eine Abzahlungsvereinbarung mit der Gläubigerin vom 16. Oktober 2024 über 40 Raten à Fr. 500.00 auf, wobei die erste Rate am 31. Oktober 2024 zahlbar war (BB 20). Es fehlen wiederrum Belege darüber, ob überhaupt und in welcher Höhe diese Forderung bisher getilgt wurde. Demnach ist von einem noch offenen Betrag von mind. Fr. 20'000.00 auszugehen.