Gegen die Betreibung Nr. ccc der M._____, S._____, vom 4. März 2024 über Fr. 45'341.70 erhob die Beklagte ebenfalls Rechtsvorschlag (BB 16, S. 2). Sie bestritt diese Forderung und machte geltend, vor dem Bezirksgericht T._____ sei diesbezüglich ein Verfahren hängig (vgl. BB 19). Dass diese Forderung nicht mehr besteht, belegte sie nicht.