2.3.2. 2.3.2.1. Betreffend ihre Zahlungsfähigkeit legte die Beklagte beschwerdeweise dar, sie sei Miteigentümerin der Liegenschaft Z._____ zusammen mit C._____. Sie wolle ihren Miteigentumsanteil an C._____ verkaufen. Am 4. September 2025 sei durch einen Notar der Kaufvertragsentwurf erstellt worden. Die finanzierende Bank habe bereits mit Schreiben vom 3. September 2025 bestätigt, dass eine Finanzierung des Liegenschaftserwerbs in Höhe von Fr. 1'140'000.00 gesichert sei. Mit E-Mail vom 19. September 2025 sei schliesslich die Eröffnung des Kontos des Käufers bestätigt worden. -6-